Steintürmchen, cih weiß gar nicht ob das zu geschützen Bauwerken gehört, und ich eine Genehmigung für die Veröffentlichung brauch ? ;-)

Kommentare:

von: Ostseefan

Wenn eine Baugenehmigung von der Gemeinde vorliegt, dürftest du keine Schwierigkeiten bekommen.
Dann kann man das als öffentlich ansehen :-))
Das sieht ja toll aus!!!!


von: annebe

gute Idee, da muß ich mal im Amt in Born nachfragen


von: Kuboli

Mit passender "Dramavignettierung" ...... liebe Anne, ich empfehle, nie freiwillig zur Behörde gehen, wir sind in Deutschland .... womöglich hast Du weder Baugenehmigung, Statiknachweis, Bewilligung zur vorübergehenden Bebauung auf fremdem Grund und Boden, Nationalparksverträglichkeitsnachweis, Brandschutzbewilligungsbescheid, etc. .... das könnte also teuer werden, zu Geldbußen führen und letztendlich zum Tragen der Abbruchkosten inkl. Absperrung, Sicherungskonzept .... ;-)))) ..... aber schönes Foto ....LG Olaf


von: Lebensfreude

Genehmigung liegt vor,weil das Bauwerk standgehalten hat!
VG Fred!


von: annebe

Olaf Du hast Recht und wenn ich an unsere Knöllchen denke, muß mir das selbst klar werden !


von: stini

ohne Bewilligung, aber fast jede unserer Bergwanderungen hinterlässt solch illegale Spuren, zumindest wenn Flo dabei ist...


von: Heidemarie

@ Stini: Das paßt zu FLO :))))))
@ Andere Länder haben auch Vorschriften und manche sind noch ärger. Ich hoffe, im März werden noch Gebilde zu sehen sein. Baukunst... ganz vorsichtig habe ich im Mai ein Steinchen "aufgelegt".


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